Sachsen will Ganztagsangebote stärker fördern

Mit besseren Förderkonditionen will der Freistaat Sachsen den Ausbau von Ganztagsangeboten an Schulen befördern. Eine entsprechend überarbeitete Förderrichtlinie hat die Staatsregierung am 22. Mai 2007 beschlossen. „Wir haben die maximale Fördersumme mehr als verdoppelt, die Angebotspalette erweitert und das Förderverfahren vereinfacht“, sagte Kultusminister Steffen Flath in Dresden. Ziel sei, mehr Schulen für Ganztagsangebote zu gewinnen. [pm smk/cor]

Das Land stellt für den Auf- und Ausbau jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. Zuwendungsfähig sind Honorare, Sachausgaben und Personalausgaben zum Beispiel in Schulclubs. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent und kann sich durch Eigenarbeitsleistungen noch erhöhen. Bauliche Maßnahmen werden nicht gefördert. Antragsberechtigt sind Schulträger. Diese können die Antragstellung auch an Schulfördervereine oder kooperierende freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe übergeben, wie dazu aus der Servicestelle Ganztagsangebote zu erfahren war. Eine Antragstellung wird nach Unterschrift des Kultusministers  und der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt sowie auf dem Bildungsserver www.sachsen-macht-schule.de zum Schuljahr 2007/08 möglich sein. Nach der neuen Förderrichtlinie können Schulen für die Einrichtung von Ganztagsangeboten künftig maximal 75.000 Euro statt wie bisher 32.000 Euro beantragen. Neu ist auch, dass Schulclubs und so genannte Ganztagskoordinator/inn/en unterstützt werden. Ferner müssen für ein Schuljahr nicht mehr zwei Anträge gestellt werden, sondern es genügt nur noch ein Antrag. Das heißt, der Förderzeitraum folgt nun dem Schuljahr und orientiert sich nicht mehr am Haushaltsjahr. Zudem müssen Antragsteller nicht mehr Einzelbelege als Verwendungsnachweis vorlegen. Mit der überarbeiteten Förderrichtlinie ist der so genannte einfache Verwendungsnachweis ausreichend. Darüber hinaus erstreckt sich die Förderung nicht mehr allein auf Grundschulen und die Sekundarstufe I, sondern nun auch auf die Sekundarstufe II. Zudem sind künftig zielgruppengenaue Ganztagsangebote möglich. Bisher musste sich ein Ganztagskonzept an alle Schüler/innen einer Schule richten. Nun kann ein Lernangebot zielgerichtet für eine bestimmte Schülergruppe, wie zum Beispiel Jungen und Mädchen mit ungünstigen Lernvoraussetzungen, gestaltet und gefördert werden.

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