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Der entwicklungspolitische Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Viele junge Menschen haben Interesse an einer ehrenamtlichen Arbeit in Entwicklungsländern. Die Zahl entsprechender Anfragen an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) übersteigt derzeit bei weitem das Angebot.

Das BMZ hat daher einen neuen, aus öffentlichen Mitteln geförderten Freiwilligendienst ins Leben gerufen. Er soll 2008 starten und langfristig pro Jahr etwa 10.000 junge Freiwillige in Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit entsenden. Die praktische Umsetzung erfolgt über die bestehenden Strukturen der deutschen Hilfsorganisationen oder Kommunen, die in der Entwicklungszusammenarbeit aktiv sind und bereits heute flexibel und unbürokratisch junge Freiwillige in ihre Projekte entsenden. Willkommen ist auch die Beteiligung von neuen und kleinen Organisationen.

Völkerverständigung und Nachwuchsförderung

Die Projekte und Programme in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden unmittelbar von der Mitarbeit und dem Engagement der hoch motivierten jungen Freiwilligen profitieren. Durch die öffentliche Förderung des Freiwilligendienstes werden bei den beteiligten Hilfsorganisationen Mittel frei, die für die Unterstützung der Partner vor Ort eingesetzt werden können.

Hier in Deutschland leistet der Freiwilligendienst einen Beitrag zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit. Er trägt zur Völkerverständigung bei und dient außerdem der Nachwuchsförderung. Junge Menschen erhalten die Gelegenheit, sich aktiv mit entwicklungspolitischen Zukunftsfragen auseinanderzusetzen. Neben Sprachkenntnisse erwerben die Freiwilligen interkulturelle Kompetenzen, die in einem zunehmend globalisierten Arbeitsmarkt sehr wertvoll sind.

Da der Freiwilligendienst für die Teilnehmer kostenlos ist, erhalten auch junge Menschen aus einkommensschwachen Familien die Chance, sich international zu engagieren. Die bisher schon bestehenden Freiwilligendienste, die von privaten Trägern angebotenen werden, sind häufig mit hohen Kosten für die Teilnehmer verbunden.

Besonderen Wert legt das BMZ darauf, dass bei der Besetzung der Plätze junge Frauen ausreichend berücksichtigt werden. Nach Erfahrung des Ministeriums machen sie einen Großteil der Interessenten aus, die in Entwicklungsprojekten arbeiten wollen. Von den bisherigen Fördermöglichkeiten nach dem Zivildienstgesetz sind Frauen jedoch ausgeschlossen.

Wer kann sich für den Dienst bewerben?

Der Freiwilligendienst soll einem möglichst großen Kreis junger Erwachsener offen stehen. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein:

  • Alter von 18 bis 28 Jahren und gesundheitliche Eignung für den Auslandseinsatz

  • Interesse an den Kulturen und Lebensverhältnissen in Entwicklungsländern

  • Bereitschaft zur engagierten und tatkräftigen Mitarbeit in einem Projekt der Entsendeorganisation und zur Teilnahme an dem fachlich-pädagogischen Begleitprogramm

  • Hauptschul- oder Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder vergleichbare Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder ein entsprechendes Aufenthaltsrecht

  • Gute Grundkenntnisse einer der Sprachen im Gastland

Wer organisiert den Einsatz?

Die Gesamtverantwortung für das Gelingen des Freiwilligendienstes liegt bei den so genannten Entsendeorganisationen. Als solche kommen Kommunen und alle gemeinwohlorientierten Hilfsorganisationen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland in Frage, die fachlich, personell und organisatorisch in der Lage sind, die festgelegten Qualitätsstandards zu erfüllen. Die Entsendeorganisationen sind das Bindeglied zwischen den Freiwilligen und den Projektträgern vor Ort, mit denen sie eng und partnerschaftlich zusammenarbeiten.

Zu ihren Aufgaben zählt insbesondere:

  • die Einsatzplätze vor Ort auszuwählen, auszuschreiben und zu unterstützen,

  • die Bewerberinnen und Bewerber auszuwählen,

  • die Betreuung der Freiwilligen zu sichern,

  • den Unterhalt und die Versicherungen für die Freiwilligen zu stellen und

  • das umfassende Begleitprogramm zu gewährleisten.

Die Entsendeorganisationen müssen einen jährlichen Geschäfts- und Finanzbericht vorlegen. Außerdem verfassen sie einen Erfahrungsbericht über die geleistete Arbeit der Freiwilligen. In Zusammenarbeit mit trägerübergreifenden Beratungsinstitutionen und den Partnerorganisationen stellen sie eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung sicher.

Wie läuft der Einsatz ab?

Die Einsatzdauer kann zwischen 6 und 24 Monaten betragen, die Regeldauer beträgt 12 bis 18 Monate. Die Entsendung ist grundsätzlich in alle Entwicklungsländer nach der OECD-Länderliste möglich, wobei afrikanische Staaten besonders berücksichtigt werden sollen. In Frage kommen Projekte in den entwicklungspolitischen Schwerpunktbereichen Armutsbekämpfung, Bildung, Gesundheit, Ernährungssicherung, Not- und Übergangshilfe, Umwelt- und Ressourcenschutz, Wasser, Menschenrechte, Demokratieförderung und Jugendbeschäftigung.

Der Einsatz wird durch ein fachlich-pädagogisches Begleitprogramm flankiert. In einer Orientierungs- und Auswahlphase werden die Bewerberinnen und Bewerber zunächst von den Entsendeorganisationen über die notwendigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einsatz informiert. In die Auswahl der Freiwilligen werden die Projektträger in den Entwicklungsländern miteinbezogen.

In Vorbereitungsseminaren wird den Freiwilligen eine klare Vorstellung von den Einsatzbedingungen vermittelt. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die Arbeits- und Lebensrealität im Gastland und – falls erforderlich – Sprachkurse. Bei der organisatorischen Vorbereitung des Auslandsaufenthalts (Visum, Impfungen) hilft die Entsendeorganisation.

Während des Auslandsaufenthalts verfassen die Freiwilligen alle drei Monate einen kurzen Bericht über den Verlauf ihres Einsatzes. Spätestens zur Hälfte der Einsatzzeit findet ein mehrtägiges Zwischenseminar statt, um den bisherigen Ablauf zu reflektieren und Strategien für die weitere Arbeit zu entwickeln.

Zurück in Deutschland sind die Freiwilligen verpflichtet, an einem Rückkehrer-Seminar teilzunehmen, um den Einsatz auszuwerten. Der Aufbau von Netzwerken zwischen ehemaligen und aktiven Freiwilligen und den Projektträgern vor Ort wird aktiv gefördert.

Wie werden die Freiwilligen vor Ort betreut?

Freiwillige werden nur an Projektträger vermittelt, die einen ausdrücklichen Bedarf anmelden. Eine angemessene Einarbeitung, Beschäftigung und Betreuung muss gewährleistet sein. Es dürfen keine Erwerbsarbeitsplätze durch Freiwillige ersetzt werden. Außerdem muss die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projekts in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Freiwilligenplätze stehen.

Die Partnerorganisation stellt den Freiwilligen eine Mentorin oder einen Mentor zur Seite. Diese Betreuungsperson holt die Freiwilligen vom Flughafen ab, macht sie mit Unterkunft und Arbeitsplatz vertraut, begleitet den Einsatz fachlich und pädagogisch, ist Ansprechpartner bei Problemen und hält Kontakt zu Ehemaligen. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sollten die Mentorinnen und Mentoren nicht aus dem direkten Arbeitsumfeld der Freiwilligen stammen.

Für Krisen- und Notfälle stellt die Entsendeorganisation eine persönliche Kontaktperson, die für den Freiwilligen und seine Angehörigen jederzeit erreichbar ist.

Als begleitendes Angebot hat das BMZ ein interaktives Internetportal eingerichtet, das es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglicht, mit aktiven und ehemaligen Freiwilligen sowie den Entsendeorganisationen online Erfahrungen auszutauschen.

Wie sieht die finanzielle und rechtliche Unterstützung aus?

Der Einsatz erfolgt für die Freiwilligen kostenlos, sie müssen weder Vermittlungsgebühren noch Aufwandsentschädigungen zahlen. Sie erhalten von den Entsendeorganisationen ein monatliches Taschengeld von mindestens 100 Euro sowie eine angemessene Unterkunft, Verpflegung und die Reisekosten. Von den ausgewählten Freiwilligen wird erwartet, dass sie die Organisationen bei der Informations- und Bildungsarbeit und bei der Spendenakquise für das Freiwilligenprogramm unterstützen. Das Einbringen von Spenden ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme am Freiwilligendienst und hat keinen Einfluss auf die Auswahl oder die Gestaltung des Einsatzes.

Die Freiwilligen sind für die Zeit ihres Auslandsaufenthalts abgesichert. Der Versicherungsschutz umfasst Auslandskrankenversicherung, Unfall-, Pflege-, Haftpflicht- und Rücktransportversicherung. Für die Aufrechterhaltung des Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes in Deutschland sind die Freiwilligen selbst verantwortlich.

Die finanzielle Förderung durch das BMZ umfasst bis zu 75 Prozent der Ausgaben eines Freiwilligeneinsatzes, mindestens 25 Prozent müssen die Entsendeorganisationen aus Eigenmitteln aufbringen. Einrichtungen, die die Kriterien und Standards des Freiwilligendienstes nicht einhalten, werden von der Förderung ausgeschlossen.

Wird der Dienst anerkannt?

Der Freiwilligendienst kann anstelle des Zivildienstes nach Paragraf 14b Zivildienstgesetz als sogenannter anderer Dienst im Ausland geleistet werden, soweit die für den Freiwilligendienst erforderlichen Kriterien und die nach Paragraf 14b Zivildienstgesetz erforderlichen Kriterien erfüllt werden. Auch der Kindergeldanspruch soll während des Auslandsaufenthalts gesetzlich gesichert werden. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) erkennt den Einsatz als Wartezeit an.

Wo können sich Interessierte informieren und bewerben?

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