Optimierte Richtline

Neue Antragsfrist bei der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

„Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements wird künftig noch flexibler", erklärte Staatsministerin Helma Orosz, zu der vom Kabinett verabschiedete Neufassung der Förderrichtlinie „Wir für Sachsen". Bereits 2006 wurden mit dieser Förderrichtlinie bisherige alters- und bereichsbezogene Beschränkungen bei der Gewährung von Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftlich Engagierte aufgehoben. In den Jahren 2006 und 2007 konnte jeweils für mehr als 20.000 Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung bewilligt werden.

Auf der Grundlage von Hinweisen aus der Praxis wird mit der Neufassung die Richtlinie an einigen Stellen optimiert. Insbesondere wird künftig den Projektträgern vor Ort ein Gestaltungsspielraum bei der Verteilung der Aufwandsentschädigung auf die Ehrenamtler/innen eingeräumt. Die Förderung beträgt für monatlich mindestens 20 Einsatzstunden nunmehr bis zu 40 €. Zudem wird der Antragsschluss um einen Monat vorverlegt, um eine zügigere Antragsbearbeitung zu ermöglichen.

Nachdem die bisherigen Projektträger bereits schriftlich auf den vorgezogenen Antragsschluss hingewiesen worden waren, wies die Sozialministerin am 4. Oktober nochmals darauf hin, dass Anträge für das kommende Jahr bis zum 31. Oktober 2007 bei der Bürgerstiftung Dresden, Barteldesplatz 2, 01309 Dresden eingehen müssen. Antragsformulare können über das Internet unter der Adresse http://www.wir-fuer-sachsen.de heruntergeladen werden.

„Damit haben sich die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement weiter verbessert", resümierte die Ministerin.

Rückfragen an Pressesprecher Ralph Schreiber

!
 <<